AGB



Mietbedingungen für Endverbraucher

Erfüllungsort des Vertrages ist:
82467 Garmisch-Partenkirchen, Mittenwalder Straße 3a

Rückgabe:

Eine Rückgabe des Materials kann nur zu den Öffnungszeiten der BV GmbH erfolgen! Diese sind:

In der Saison: Anfang April bis Ende Oktober
Montag bis Freitag       08:00 – 18:00 Uhr
Samstag & Sonntag     08:00 – 18:00 Uhr

Das Fahrzeug ist technisch einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Für die Behebung technischer Mängel und oder Austausch beschädigter Teile die Zum Fahrrad gehören, die über die normale Abnutzung bei sachgemäßen Gebrauch hinausgehen, sind die Wiederbeschaffungskosten  vom Entleiher zu tragen und es werden die sonst üblichen Werkstattkosten angesetzt.
Für die Reinigung des Fahrrades werden 3,- €  bis 10,- € (je nach Grad der Verschmutzung) berechnet.

Zustand:

Wir vermieten Fahrzeuge, die dem derzeitigen Stand der Fahrradtechnik entsprechen.
Sie erhalten das Fahrzeug von uns technisch in einwandfreiem Zustand. Eventuelle Beanstandungen sind sofort und vor Benutzung des Fahrzeuges von uns beheben zu lassen, oder – falls wir dies für sicherheitstechnisch vertretbar halten – schriftlich durch uns auf dem Mietvertrag zu bestätigen.

Dauer:

Die Dauer des Mietvertrages ist auf den im Vertrag beschriebenen Zeitraum befristet. Bitte teilen Sie uns eine gewünschte  Verlängerung mindestens 12 Stunden vor Ablauf des Vertrages mit.
Ansonsten berechnen wir Ihnen den Tarif für Einzeltage für jeden verlängerten Tag. Eine Verlängerung kann nur erfolgen, falls keine andere Reservierung vorliegt!

Tarife:

Es gilt die jeweils gültige Preisliste des Bike Center, die in den Geschäftsräumen deutlich sichtbar aushängt und darüber hinaus dieser Vereinbarung beiliegt. Im Übrigen können Sondervereinbarungen nur dann getroffen werden, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.

Haftung:

Wir beschränken unsere Haftung soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Körper, Leib oder Leben. Wir schließen Mitarbeiter und Beauftragte in diese Regelung mit ein.
Dies betrifft insbesondere Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch des Mietgegenstandes oder durch uns nicht gemeldete Defekte entstehen. Entsprechende Schäden sind vom Kunden zu vertreten und deren Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.
BV GmbH hat nach Ihrer Wahl auch das Recht, eine dem Umfang der Beschädigung entsprechende Wertminderung zu verlangen, falls eine Reparatur einen für beide Teile unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. (z.B. Lackkratzer in größeren Umfang).
Bei allen Reparaturen oder Veränderungen des Fahrzeuges, die nicht von uns vorgenommen wurden, haftet der Mieter für deren sachgemäße Durchführung. Der Mieter ist verpflichtet solche Maßnahmen unverzüglich gegenüber Bike Center anzuzeigen.
Der Mieter hat alle Beschädigungen oder den Verlust des Fahrzeuges oder Teilen davon während der Mietzeit, die nicht durch die normale Abnutzung entstehen, uns gegenüber zu vertreten.
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personen-Schäden, die ihm selbst oder Dritten durch Unfälle oder die sonstige Nutzung des Fahrzeuges entstehen.

Sonstiges:

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Garmisch-Partenkirchen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich verwirklicht.

Hinweise!!

Wir gehen davon aus, dass Sie als Entleiher und Mieter mit der richtigen Benutzung des Fahrrads und/oder des Zubehörs vertraut sind. Auf einige Details möchten wir Sie trotzdem noch besonders hinweisen:

  • Machen Sie sich durch vorsichtiges Betätigen der Handbremsen mit deren Wirkung vertraut.
  • Beachten Sie bitte auch deren veränderte Wirkung bei Nässe! (längerer Bremsweg, nach dem «Trockenbremsen» eventuell Blockier-Gefahr bei voll angezogener Bremse).
  • Die Rücktrittbremse erreicht Ihre volle Bremswirkung nur, wenn die Tretkurbeln parallel zum Boden stehen. Bei der SRAM/F&S-Nabe ist die Bremswirkung in leichten Gängen (z.B. I. Gang) deutlich stärker als in den Schnellgängen (z.B. 7. Gang).
  • Bitte benutzen Sie die Rücktrittnabe bei längeren Bergabfahrten nicht ständig, sondern lassen Sie sie zwischendurch abkühlen. Funktionsstörungen und Beschädigungen sind sonst die Folge. Benutzen Sie mehr die Felgenbremse, und betätigen Sie die Rücktrittnabe nur für kurzes Abbremsen.
  • Bei Fahrrädern mit hydraulischen Scheibenbremsen weisen wir darauf hin, dass bei längerer Betätigung diese dann an Bremswirkung verlieren, wenn diese nicht zwischenzeitlich gelöst, das heißt belüftet werden! Bitte lassen Sie sich gesondert einweisen!
  • Schalten Sie die Kettenschaltung nur während der Fahrt. Die Tretkraft ist zu reduzieren, um ein sicheres Schalten zu ermöglichen.

Lautes Krachen signalisiert zu hohe Trittkraft! Die F&S Nabenschaltung ist nur bei Pedalstillstand zu betätigen.

  • Die Shimano Nabenschaltung kann im Stand oder während der Fahrt geschaltet werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Reifen mit dem Nennluftdruck (der auf der Reifenflanke angegeben ist) befüllt sind. Ein Über- oder Unterschreiten des Luftdruckes um mehr als 1 Bar kann Schäden an der Bereifung und den Felgen verursachen.
  • Beachten Sie die Mindesteinstecktiefe von Sattelstütze und Lenkervorbau (je 7 cm/Markierung!).
  • Pedelecs: Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Bei Aufladen der Akkus ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten! Ein Aufladen kann nur über das korrekte Ladegerät bzw. an der korrekten Ladestation erfolgen! Bauartbedingt lassen sich die Akkus bei einigen Fahrzeugen nicht demontieren. Hier erfolgt das Aufladen über den festeingebauten Akku. Das Herausnehmen der Akkus – außer bauartbedingt notwendig – ist untersagt! Das Lagern von mehreren Akkus kann zu einer Änderung der Brandschutzbestimmungen führen! Bitte beachten Sie die Herstelleranweisungen!
  • Für Kinderanhänger: In die korrekte Benutzung der Kupplung und der Gurtsysteme wurde ich eingewiesen.
  • Die Bedingungen für die Mietfahrräder habe ich zur Kenntnis genommen.

DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES

  1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosten Zustand bekommen zu haben. (Bei e-Bikes wurden dem Mieter die Handhabung des e-Bikes erklärt). Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.
  2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument als Pfand/Kaution hinterlegt wird.
  3. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.
  4. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das Durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.
  5. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
  6. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
  7. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.
  8. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
  9. Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.
  10. Bei Buchung des Leihobjektes kann ein Stornokostenschutz online abgeschlossen werden. Dieser Stornokostenschutz kann mit einem Aufpreis von 10% des Listenpreises des Vermieters erworben werden. Buchungen mit Stornokostenschutz können bis zwei Tage vor Abholtermin der gebuchten Ware storniert werden. Für den Fall, dass kein Stornokostenschutz abgeschlossen wurde, kann die Buchung nicht storniert werden.
  11. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmun seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.
  12. Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar


Bikeverleih Garmisch-Partenkirchen
Mittenwalder Straße 3a
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: + 49 (0) 8821 - 7818 390
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten: (April - Oktober)
Täglich geöffnet, Mo. - So.:
08:30 -12:30 & 14:00-17:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: geöffnet

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